Handys oder andere internetfähige Geräte erfüllen viele Funktionen, die auch für den Schulalltag sehr nützlich sein können. Damit uns diese Geräte beim Lernen und der Organisation des schulischen Alltags unterstützen und nicht das Schulleben stören, gilt folgende Benutzungsordnung.


Allgemein
Für die Nutzung von Handys gelten auch außerhalb des Schulgeländes strenge Gesetze. Wir möchten euch deshalb darauf hinweisen, dass ihr euch z. B. durch folgende Handlungenstrafbar machen könnt:

  • Fotografieren und Filmen von Personen ohne ihr vorheriges Einverständnis.
  • Besitz und Verbreiten von gewaltverherrlichenden Videos oder Videos pornografischen Inhalts.
  • Senden und Empfangen urheberrechtlich geschützten Materials.

All das und noch einiges mehr kann einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht darstellen.

Georg-Weerth-Schule
Die folgenden Regeln gelten für alle mobilen/internetfähigen Endgeräte wie Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Notebooks, etc., im Folgenden „Handys“ genannt.

  1. Wir kommunizieren auch über das Handy in respektvoller und freundlicher Form mit- und übereinander.
  2. Das Handy darf in die Schule mitgeführt werden, verbleibt jedoch im gesamten Schulgebäude während der Pausen und des Unterrichts lautlos in der Jackentasche oder Schultasche. Handys liegen nicht auf dem Tisch und werden während des Unterrichts nicht als Uhr verwendet. Über eine Verwendung im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.
  3. In den zwei großen Hofpausen darf das Handy von den Schülerinnen und Schülern auf den drei Schulhöfen A, B und C zum privaten Gebrauch genutzt werden. Die Durchgänge zählen nicht zu den Höfen.
  4. In den Hofpausen darf nur mit Kopfhörern Musik auf den Höfen gehört werden. Kopfhörer müssen danach wieder abgenommen werden.
  5. Während Klassenarbeiten/Tests verbleiben Handys ausgeschaltet! in der Schultasche oder werden zu Beginn der Klassenarbeiten/Tests abgegeben. Auch vor Toilettengängen während des Unterrichts bleiben die Handys in den Taschen.
  6. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten, es sei denn, eine Lehrperson beauftragt Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Unterrichtsprojekts damit. Dies gilt auch für die Weitergabe und Verbreitung, z. B. im Internet, und hat ggf. strafrechtliche und schulrechtliche Konsequenzen.
  7. Über eine Nutzung bei schulischen Sonderveranstaltungen wie Projekttagen, Wandertagen oder Klassenfahrten entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft.
  8. Bei einem Verstoß gegen die Handyregelung wird das Gerät vorübergehend eingezogen und es erfolgt eine Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten am gleichen Tag bis 16:00 Uhr durch die Lehrkraft.
  9. Schülerinnen und Schüler können ihr Handy am darauffolgenden Tag nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen. Die Erziehungsberechtigten können das Handy auch schon vorher abholen.
  10. Schülerinnen und Schüler, die ihr Handy nicht abgeben, können von der Schulleitung suspendiert werden
  11. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, beispielsweise der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder Ähnlichem wird das Handy eingezogen und kann zur Klärung des Sachverhalts der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Handys.

Die Haftung verbleibt bei den Erziehungsberechtigten.